Mit Beendigung des 10. Lebensjahr wird auf Wunsch eine Empfehlung für eine weiterführende Sportart ausgesprochen.
Die Abmeldung durch einen Erziehungsberechtigten erfolgt
- nur schriftlich vor dem 30.06.
- zum Ki-SSC Schuljahresende am 30.09.
Werden die Bestimmungen der Ki-SSC nicht eingehalten oder entsteht durch das Verhalten des Kindes ein für den Betrieb der Ki-SSC unzumutbare Belastung, kann das Kind vom weiteren Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden.
Die Entscheidung hierüber trifft die Ki-SSC Leitung.
Der Ausschluß gilt als Abmeldung.